Wichtige Informationen
Entgelte für Interessenbekundung
Die Entgelte werden während des Abstimmungsprozesses zwischen den Beteiligten durch den Bereitsteller eingetragen und für alle Beteiligten dokumentiert und angezeigt.
Die Entgelte sind in die drei folgenden Felder unterteilt:
- Feld 1: Jährliches Entgelt
- Feld 2: Falls abweichend davon: anteiliges Entgelt im Jahr des Vertragsschlusses
- Feld 3: Einmaliges Entgelt (initial)
Allgemeiner Hinweis: Wird bei Bestellung auf Länderebene als Kostenverteilungsschlüssel der Königsteiner Schlüssel zugrunde gelegt, beziehen sich die Entgelte auf die Nachnutzungsmöglichkeit durch alle berechtigten Kommunen / Behörden des nachnutzenden Landes, unabhängig von der Anzahl der tatsächlich angeschlossenen Kommunen / Behörden.
Betriebs- und Weiterentwicklungskosten (betrifft Felder 1,2)
Es dürfen nur solche Betriebs- und Weiterentwicklungskosten berücksichtigt werden, die laut „Kosten- und Preismodell für die Nachnutzung von ‚EfA‘-Antragsdiensten“ berücksichtigungsfähig sind. (Externer Link) Beschluss 2022/01-AL des IT-Planungsrates
Für EfA-finanzierte Leistungen gilt außerdem:
Betriebs- und Weiterentwicklungskosten (100 %) setzen sich zusammen aus:
- 50 % nutzungsunabhängigem Anteil (gemeinsam finanziert über das Stammbudget der FITKO)
- 50 % nutzungsabhängigem Anteil (verteilt auf die nachnutzenden Länder entsprechend des vereinbarten Kostenverteilungsschlüssels des Bereitstellers)
In Feld 1 und 2 ist der nutzungsabhängige Anteil einzutragen.
Bei EfA-finanzierten Leistungen ist der Bereitsteller berechtigt, im September eines jeden Jahres (auf Basis der dann aktuellen Anzahl der Nachnutzer) die Entgelte anzupassen.
Hinweis für EfA-finanzierte Leistungen bei Vertragsabschlüssen im Jahr 2024
Eintragungen in den Feldern 1 und 2:
- Im Feld 1 ist der nutzungsabhängige Anteil des Nachnutzers ab dem Jahr 2025 einzutragen.
- Im Feld 2 ist der Wert „0“ € einzutragen, da das anteilige Entgelt im Jahr 2024 vollständig aus dem Budget der FITKO finanziert wird.
Grundlage: Für EfA-finanzierte Leistungen gilt folgender Beschluss 2024/25
„(…) Der IT-Planungsrat hat in seiner 44. Sitzung beschlossen (Beschluss 2024/25), die
gemeinsam finanzierten EfA-Verfahren im Jahr 2024 vollständig aus dem Budget der FITKO
zu finanzieren. (…) Im Ergebnis fallen für die gemeinsam finanzierten EfA-Verfahren im Jahr 2024
keine nutzungsabhängigen Kosten an. Intention des Beschlusses ist es, die operative
Abwicklung in der jetzigen Start- und Umstellungsphase zu vereinfachen und damit zu einer
Dynamisierung des Roll-Outs hin zu der Flächendeckung beizutragen.“
(Externer Link) https://www.it-planungsrat.de/beschluss/beschluss-2024-25
Anbindungskosten (betrifft Feld 3)
Anbindungskosten sind als Gesamtsumme für alle anzuschließenden Behörden anzugeben.
Für EfA-finanzierte Leistungen gilt außerdem:
Die Gesamtheit der Anbindungskosten muss bei EfA-finanzierten Leistungen zwingend separat in Feld 3 eingetragen werden. Die Anbindungskosten dürfen nicht im Feld 1 enthalten sein.
Umsatzsteuer (betrifft Felder 1,2,3)
Es handelt sich um die Entgelte, die der Bereitsteller dem Anbieter inkl. etwaiger Umsatzsteuer in Rechnung stellt.
Die Entgelte werden vom Anbieter dem Nachnutzer zzgl. der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Dies führt für den Nachnutzer zu einer entsprechenden Erhöhung der hier angegebenen Entgelte, es sei denn, der Bereitsteller ist umsatzsteuerpflichtig und weist die Umsatzsteuer gegenüber dem Anbieter aus.
Änderung der Entgelte nach Vertragsschluss (betrifft Felder 1,2,3)
Bereitsteller haben nach Vertragsschluss die Möglichkeit, eine Entgeltänderung über den Marktplatz zu beantragen. Nachnutzende und Anbieter müssen dieser zustimmen, damit sie wirksam wird.
- Die Entgeltänderung gilt ab dem aktuellen Kalenderjahr. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Einreichens der Entgeltänderung.
- Über eine beantragte Entgeltänderung werden alle zustimmungsberechtigten Beteiligten über den Marktplatz informiert.
Entgelte für Produktanfrage
Die Entgelte werden während des Abstimmungsprozesses zwischen den Beteiligten durch die Bündelnde Organisation eingetragen und für alle Beteiligten dokumentiert und angezeigt.
Die Entgelte sind in die drei folgenden Felder unterteilt:
- Feld 1: Jährliches Entgelt
- Feld 2: Falls abweichend davon: anteiliges Entgelt im Jahr des Vertragsschlusses
- Feld 3: Einmaliges Entgelt (initial)
Betriebs- und Weiterentwicklungskosten (betrifft Felder 1,2)
Dieser Bereich befindet sich im Aufbau, wir bitten um etwas Geduld.
Anbindungskosten (betrifft Feld 3)
Dieser Bereich befindet sich im Aufbau, wir bitten um etwas Geduld.
Umsatzsteuer (betrifft Felder 1,2,3)
Dieser Bereich befindet sich im Aufbau, wir bitten um etwas Geduld.
Änderung der Entgelte nach Vertragsschluss (betrifft Felder 1,2,3)
Dieser Bereich befindet sich im Aufbau, wir bitten um etwas Geduld.